Daraus ergibt sich beispielsweise eine Verpflichtung zu ständiger Weiterbildung durch regelmäßige Kongressbesuche und das Studium aktueller tiermedizinischer Publikationen.
Ich sehe es außerdem als meine Pflicht:
- Sie als Patientenbesitzer immer ehrlich und nach bestem Wissen und Gewissen möglichst vollständig über den Gesundheitszustand Ihres Tieres und die zur Verfügung stehenden Therapiemethoden aufzuklären.
- Sie ohne Zögern zu einem anerkannten Spezialisten zu überweisen, wenn eine Diagnose und/oder Therapie der Erkrankung Ihres Tieres mit den Einrichtungen meiner Praxis oder meiner Fachkenntnis nicht zu erreichen ist.
- Sie unaufgefordert auf von mir zu Tage geförderte gesundheitliche Probleme Ihres Tieres hinzuweisen, auch wenn dies nicht der Grund Ihres Besuches in meiner Praxis war.
- Entsprechend der EU-Kaskadenregelung auch bei höherem Preis
Medikamenten den Vorzug zu geben, die für die entsprechende Tierart
zugelassen sind, was die Anwendungssicherheit für den Patienten erheblich
verbessert.
- Und bei der Führung der tierärztlichen Hausapotheke
darauf zu achten, dass abgelaufene Medikamente sofort aussortiert werden
und nicht mehr zur Anwendung kommen.
- Etwaige Schmerzen Ihres Tieres (z.B. postoperativ) auch ohne Ihren spezifischen Auftrag mit allen Mitteln so weit wie möglich zu reduzieren.
- Ihr Tier nur mit sterilem Instrumentarium und sterilen Handschuhen zu operieren.
- Für jeden Patienten und jedes Injektionspräparat eine neue, verpackte Einmalspritze und ebensolche Kanüle zu nehmen.
- alle Verrichtungen in meiner Praxis auch vom Tierarzt selbst durchzuführen und nicht wichtige Arbeiten meiner Helferin zu überlassen.
- Bei der Berechnung meiner Preise die Gebührenordnung für
Tierärzte (GOT) anzuwenden.
All dies ist nicht in jeder Tierarztpraxis selbstverständlich
- für mich jedoch bindend.
Diese Informationen wurden freundlicherweise zusammengetragen und zur Verfügung gestellt von Ralph Rückert, Ulm