Ab 3. Juli 2007 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen
für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen,
die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter
Ausweis mitgeführt werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner
wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung
tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als
einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage
und längstens zwölf Monate, oder je nach Impfstoff auch bis zu
drei Jahren vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit
einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.
Irland, Schweden, Finnlandund Großbritanien haben besondere
Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall
.
Der EU-Heimtierpass wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt,
die für diesen amtlichen Vorgang von den zuständigen Behörden
ermächtigt worden sind.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für
den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren, wie auch für
den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
Für Einreisen aus Staaten außerhalb der EU gelten abweichende
Vorschriften, die zum Teil eine längere Vorbereitungszeit erfordern.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig - im Einzelfall Monate vorher
- über die gültigen Bestimmungen.
Einreisevorschriften im Einzelnen: http://www.reisen-mit-hund.org/einreisebestimmungen-hund-laender.php