EU-Heimtierpass für Vierbeiner:

Ab 3. Juli 2007 gelten in der EU weitgehend einheitliche Bestimmungen für das Reisen mit Haustieren. Für Hunde, Katzen und Frettchen, die innerhalb der EU reisen, muss dann ein neuer, einheitlich gestalteter Ausweis mitgeführt werden.
In dem blauen Heimtierpass mit dem europäischen Sternenbanner wird, neben den Angaben zum Tier und Besitzer, die gültige Tollwutimpfung tierärztlich bescheinigt. Sie wird von den EU-Mitgliedsstaaten als einzige Impfung für die Einreise verlangt und muss mindestens 30 Tage und längstens zwölf Monate, oder je nach Impfstoff auch bis zu drei Jahren vor Grenzübertritt durchgeführt worden sein.
Erforderlich ist außerdem, dass Hund, Katze und Frettchen mit einem Mikrochip eindeutig gekennzeichnet werden.
Die Kennzeichnungsnummer muss ebenfalls im Ausweis eingetragen werden.
Irland, Schweden, Finnlandund  Großbritanien haben besondere Bestimmungen für eine Behandlung gegen Fuchsbandwurm- und Zeckenbefall .
Der EU-Heimtierpass wird von den niedergelassenen Tierärzten ausgestellt, die für diesen amtlichen Vorgang von den zuständigen Behörden ermächtigt worden sind.
Die Regelungen zum Heimtierpass gelten grundsätzlich für den privaten Reiseverkehr mit bis zu fünf Tieren, wie auch für den Handel zwischen Mitgliedsstaaten der EU.
Für Einreisen aus Staaten außerhalb der EU gelten abweichende Vorschriften, die zum Teil eine längere Vorbereitungszeit erfordern.
Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig - im Einzelfall Monate vorher - über die gültigen Bestimmungen.

Einreisevorschriften im Einzelnen:   http://www.reisen-mit-hund.org/einreisebestimmungen-hund-laender.php
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