Presseinformation BTK Nummer 5/07 , 14. Juni 2007
Bundestierärztekammer Berlin www.bundestieraerztekammer.de/
 

Gibt es das? Tierheilpraktiker?
 

Das gibt's doch nicht: Tierheilpraktiker

Sie haben gerade nichts Besseres zu tun, suchen eine Nebenbeschäftigung,
wollen mal was Neues ausprobieren? Dann werden Sie doch Tierheilpraktiker!
Das kostet nichts, weder Zeit noch Geld, macht sich gut auf  dem
Klingelschild und besonderes Können oder gar eine Prüfung wird von Ihnen
auch nicht verlangt.

Etwas überspitzt formuliert, aber wahr und kaum bekannt: In Deutschland
existiert kein gesetzlicher Rahmen für das Berufsfeld des
Tierheilpraktikers, jedermann darf sich so nennen und den Beruf ausüben.
Er hat sich lediglich an die für alle Bürger geltenden rechtlichen
Bestimmungen zu halten, etwa das Tierseuchen-, Tierschutz- oder
Arzneimittelgesetz. Das bedeutet gleichsam, dass ihm zahlreiche
tierärztliche Tätigkeiten strikt untersagt sind, wie Impfen, Abgabe
verschreibungspflichtiger Medikamente oder operative Eingriffe mit
Betäubung.

Ein Umstand, der durchaus auch  Tierschutzrelevanz aufweist. Nicht
auszuschließen ist schließlich, dass bei fehlendem Fachwissen eventuelle
Krankheiten der Tiere übersehen bzw. falsch oder gar nicht behandelt
werden. Eben dies erkannten auch Abgeordnete der Bundestagsfraktion DIE
LINKE. und stellten jüngst eine Kleine Anfrage an die Bundesregierung
(„Tierheilpraktiker – ein Gewerbe ohne bundesrechtliche Vorschriften“).

Tatsächlich ist Tierhaltern oft nicht klar, welche Ausbildung und
Leistungen man bei einem Tierheilpraktiker erwarten kann, was ihn von
einem Tierarzt unterscheidet. Eine Abgrenzung wird für den Laien
zusätzlich erschwert, indem so mancher „Heilkünstler“ das Berufsfeld durch
unangemessene Anpreisungen aufzuwerten versucht, sich
„Diplom“-Tierheilpraktiker nennt oder als „diplomiert“ bezeichnet. Solche
Bezeichnungen gaukeln Nichtfachleuten einen staatlich anerkannten
Abschluss vor, den es in der Realität nicht gibt. Das gleiche gilt
übrigens auch für „Diplom“-Tierpsychologen, „Diplom“-Tierhomöopathen,
„Diplom“-Tierakupunkteure etc.

Wer für seinen Schützling die bestmögliche Behandlung wünscht und dabei
auf Naturheilverfahren nicht verzichten möchte, sollte sich an einen
Tierarzt wenden, de r sich zusätzlich auf alternative Heilmethoden
spezialisiert hat.

Für Tierhalter hat der Besuch bei einem solchen Experten den weiteren
Vorteil, zwischen klassischen Heilverfahren und der Alternativmedizin bei
der Behandlung seines Tieres wählen zu können. Denn nicht jedes Leiden ist
mit Naturheilverfahren behandelbar. Oft ist eine Kombination mit der
Schulmedizin sinnvoll, die nur ein Tierarzt bieten kann.
Veterinärmediziner haben den Beruf in 5½ Jahren in Theorie und Praxis
erlernt und sich gegebenenfalls weitere zwei Jahre in Akupunktur,
Homöopathie, Biologischer Tiermedizin, Physiotherapie oder
Verhaltenstherapie weitergebildet. Keine andere Berufsgruppe kann ein
ähnlich breites Spektrum an Fachwissen bieten.

Lange fahnden muss man nach einem derartig spezialisierten Tierarzt
inzwischen nicht mehr, selbst im Kuhstall kommen mittlerweile
Akupunkturnadeln zum Einsatz. Bei der Suche nach entsprechenden Experten
stehen den Tierhaltern aber auch die Geschäftsstellen der Tierärztekammern
der Länder beratend zur Seite.

Presseinformation BTK Nummer 5/07 , 14. Juni 2007
Bundestierärztekammer Berlin www.bundestieraerztekammer.de/